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Die Arbeitnehmerüberlassung ist im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AÜG) geregelt.
Danach bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Personal gewerbsmäßig überlassen,
einer Erlaubnis des Landesarbeitsamtes.
Die Pe-S Personal-Service GmbH ist im Besitz der unbefristeten Erlaubnis.
Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern
verrichtet werden, ist nicht zulässig.
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