Unser Team
 Sie wollen Sicherheit für Ihre Produktion - wir können sie Ihnen bieten!
 Zeitarbeit - eine moderne Dienstleistung!
 Wir sind schnell...
 Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind uns wichtig ...
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 Auf gute Partnerschaft!
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...ein Wort auch zu den Paragraphen!

 
  

Die Arbeitnehmerüberlassung ist im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AÜG) geregelt.

Danach bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Personal gewerbsmäßig überlassen, einer Erlaubnis des Landesarbeitsamtes.

Die Pe-S Personal-Service GmbH ist im Besitz der unbefristeten Erlaubnis.

Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist nicht zulässig.

 

 
 
 
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