20.02.2017

Ab 01.04.2017 tritt die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft.

Über die wichtigsten Details informieren wir Sie im Folgenden:

  • Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, von der durch einen Tarifvertrag
     der Einsatzbranche oder eine darauf aufsetzende Betriebsvereinbarung nach oben oder unten abgewichen werden kann.
  • Equal-Pay Grundsatz ab dem 9. Monat.

Über weitere Veränderungen werden wir Sie in Kürze an dieser Stelle infomieren.