AÃG Reform zum 01.04.2017
20.02.2017

Ab 01.04.2017 tritt die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft.
Über die wichtigsten Details informieren wir Sie im Folgenden:
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Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, von der durch einen Tarifvertrag
der Einsatzbranche oder eine darauf aufsetzende Betriebsvereinbarung nach oben oder unten abgewichen werden kann. - Equal-Pay Grundsatz ab dem 9. Monat.
Über weitere Veränderungen werden wir Sie in Kürze an dieser Stelle infomieren.